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Urteile und Nachrichten /

Aktuelle Fälle und interessante Neuigkeiten

Mitten in der Ausbildung berufsunfähig – Was nun?

Haben die Parteien, während sich der Versicherungsnehmer noch in der Ausbildung oder im Studium befand, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, haben sie damit auch vereinbart, dass die angestrebte berufliche Tätigkeit versichert ist. Kann der Auszubildende krankheitsbedingt diese Tätigkeit nicht mehr ausüben oder gar die Ausbildung nicht beenden, darf die Versicherung ihn unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht auf einen "unterwertigen" Beruf verweisen, der seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitet.

Trotz Depression im Beruf tätig

Wenn man seinen Beruf tatsächlich noch ausübt, dabei aber Raubbau an der eigenen Gesundheit treibt, kann man dennoch berufsunfähig sein. Dies bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Hamm.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Was muss angezeigt und offenbart werden?

Wenn der Versicherer im Rahmen der Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erkennbar auf bestimmte Gesundheitsfragen verzichtet, muss der Versicherungsnehmers hierzu ungefragt keine Angaben machen. Dies gilt auch dann, wenn die nicht erfragten Umstände erkennbar gefahrerheblich sind.

Grad der Berufsunfähigkeit – Worauf kommt es an?

Bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann, abgestellt werden, wenn diese Tätigkeit untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs ist.

Der Begriff „Versicherter Beruf“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist für die Prüfung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie „in gesunden Tagen“ ausgestaltet war, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht eingeschränkt war.

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